Wer braucht eine rechtliche Betreuung
Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können (§ 1896 Abs. 1 BGB) und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Was macht ein rechtlicher Betreuer
Die Tätigkeit des rechtlichen Betreuers als gesetzlicher Vertreter ist die rechtliche Besorgung von Angelegenheiten, die Betreute krankheits- oder behinderungsbedingt nicht mehr selbst in ihrer rechtlichen Auswirkungen erfassen und allein verantwortlich wahrnehmen können.
Der rechtliche Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen der ihm verbliebenen Fähigkeiten und Fertigkeiten sein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten zu können (§ 1901 Abs. 2 BGB).
Rechtliche Betreuer entwickeln ein Vertrauensverhältnis zu den ihnen anvertrauten Personen und erbringen ihre Leistungen individuell auf den jeweils Betreuten abgestimmt.
Aufsicht durch das Betreuungsgericht
Meine Leistungen
Gesundheitssorge
Wohnungsangelegenheiten
Aufenthaltsbestimmung
Vertretung gegenüber Behörden und Leistungsträgern
Postangelegenheiten
Vermögenssorge, etc.
Mein Fokus
Die Verbesserung Ihrer Lebensqualität und die Förderung Ihre Selbstständigkeit stehen im Mittelpunkt meiner Arbeit.
Ein vertrauensvolles Beratungsgespräch kann Ihnen helfen, einen neuen Weg aufzuzeigen. Hierzu stehe ich Ihnen nach Absprache gern zur Verfügung.